Surma – Agentur für Marketing und Kommunikation GmbH & Co. KG
Wilhelm-Busch-Straße 6
30167 Hannover
(nachfolgend Surma oder Agentur genannt).
Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftrags- und Vertragsbeziehungen mit Surma, soweit nicht besondere Geschäftsvorfälle durch besondere Geschäftsbedingungen oder einzelvertraglich geregelt werden. AGBs des Auftraggebers oder Vertragspartners, die diesen AGBs entgegenstehen und/oder diese ergänzen, werden nicht Vertragsinhalt.
Geistiges und sachliches Eigentum
Alle Arbeiten und Leistungen (Kreationen, Studien, Präsentationen, Modelle, Arbeitsunterlagen, Hand-outs etc.) der Agentur sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie zum Zwecke der Geschäftsanbahnung oder mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellt oder überreicht wurden. Jegliche – auch teilweise – Verwendung, auch in veränderter oder bearbeiteter Form, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Agentur. Dies gilt ebenso für die diesen Arbeiten zugrundeliegenden Ideen, soweit diese nicht bereits Bestandteil der bisherigen Arbeit des (potenziellen) Auftraggebers waren. Der (potenzielle) Auftraggeber trägt hierfür die Beweislast. Die Vereinbarung und/oder Zahlung eines Präsentations-/Pitchhonorars steht dem nicht entgegen.
Kostenvoranschläge und Auftragserteilung
Die Agentur erteilt dem Auftraggeber grundsätzlich Kostenvoranschläge zur Freigabe vor dem Beginn jeglicher Kosten verursachenden Tätigkeit. Ihr steht es frei, Dritte mit der Ausführung der ihnen übertragenen Arbeiten zu beauftragen. Aufträge an Werbeträger erteilt Surma im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet sie nicht.
Abwicklung von Aufträgen
Die von Surma übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt widerspricht. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Quellcodes usw.), die die Agentur zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erstellt oder erstellen lässt, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Surma nicht verpflichtet.
Gefahrtragung und Fristen
Fristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung und Zurverfügungstellung von Informationen, Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen werden ausschließlich im Rahmen ausdrücklicher Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und ausnahmslos durch vom Gesetz hierzu ermächtigte Personen durchgeführt.
Zahlungsbedingungen
Alle vereinbarten Honorare und alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt das Honorar- und Reisekostentableau der Agentur in der zum Zeitpunkt der Reise geltenden Version. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterberechnet. Für Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich. Die Agentur ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Handling-Fee in Höhe von 15% zu berechnen.
Die von Surma an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.
Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie bei Werbemittelherstellung, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Arbeiten oder Leistungen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
Bei Erstgesprächen mit potenziellen Auftraggebern außerhalb des Stadtgebietes von Hannover ist die Agentur – sofern zwischen den Beteiligten nichts anderes vereinbart wurde – berechtigt, Reisekosten gemäß der zum Zeitpunkt der Reise geltenden Honorar- und Reisekosten-Grundsätze zu berechnen.
Nutzungsrechte
Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den konkreten Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang übertragen, sofern dies im Rahmen des Auftrages ausdrücklich vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt die Agentur ihre Verpflichtung z.B. durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der vorherigen Zustimmung. Zieht Surma zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird die Agentur deren Nutzungsrechte entsprechend im Umfang dem Auftraggeber übertragen.
Erfüllung
Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag nach Vertragsunterzeichnung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur, sofern dem Auftraggeber kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. Wird die Zustimmung erteilt, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle bis zur Erteilung der Zustimmung angefallenen Honorare, technischen und fremden Kosten sowohl für die Agentur als auch für bereits beauftragte Dritte zu zahlen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
Vertraulichkeit
Die Agentur ist zur strengsten Vertraulichkeit bezogen auf alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Interna des Auftraggebers verpflichtet. Subunternehmer oder sonstige Dritte, die im Rahmen der Auftragsausführung von Surma beauftragt werden, sind ebenfalls zur strengsten Verschwiegenheit schriftlich zu verpflichten.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Erhalt alle Arbeiten, Leistungen oder sonstige Werkstücke auf auftragsgemäßen Zustand zu überprüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung und/oder Mängelanzeige, gilt die Arbeitsleistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Die Agentur haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie haftet nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Dokumente, Unterlagen und Vorlagen etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen gegenüber jedermann frei.
Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrages besteht für Surma Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich einer künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Änderungswünsche des Auftraggebers werden bestmöglich berücksichtigt, sofern dies noch möglich ist. Erfolgen während oder nach der Produktion Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach bereits erteilter Freigabe, so hat er alle Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt unberührt.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Alle Verträge der Agentur sowie Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieser Verträge oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. EU- und UN-Kaufrecht werden ausdrücklich abbedungen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Surma ist Hannover. Alle Vereinbarungen, Verträge und Nebenabreden sowie deren Ergänzungen, Änderungen oder Kündigungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Datenschutz
Wir schützen personenbezogene Daten und werden die vom Auftraggeber überlassenen Daten vertraulich behandeln. Surma verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung ihres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung des Auftrages. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, bemühen wir uns um ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt worden wäre.
Stand Januar 2015